Förderung  Für Unternehmen – Robotik

Weiterbildung Robotik mit Förderung für Unternehmen

Weiterbildung mit bis zu 100 % Förderung

 

Das Qualifizierungschancengesetz! Geförderte Weiterbildung für Ihre Beschäftigten!

Dein Unternehmen hat konkrete Herausforderungen? Sie möchten automatisieren oder Ihr Anteil an Robotern in Ihrer Automatisierung vergrößert sich? Vielleicht haben Sie schon an eine Weiterbildung in Robotik gedacht.  

Dann ist das Qualifizierungschancengesetz genau das richtige für Sie. Dieses Gesetz ermöglicht die geförderte Weiterbildung für, Beschäftigte und bildet einen wichtigen Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. 

Die genaue Höhe der Förderung, sowohl für dein Lohnentgelt als auch für die Weiterbildungskosten, hängt von der Größe Ihres Unternehmens und die angestrebte Weiterbildung ab. Gerne ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen den individuellen Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.  

Nehmen Sie einfach unkompliziert mit uns Kontakt auf – ob telefonisch, per TEAMS oder per Mail.

Ihr Bildungsgutschein oder die Weiterbildungsmaßnahme für Ihr Unternehmen wurde angenommen

der Kontakt zu uns

Mit einer Robotik Weiterbildung vom Qualifizierungschancengesetz profitieren

in 4 Schritten

 

Bedarf erkennen

Wir ermitteln die passende
Weiterbildung

Fördermöglichkeiten checken

Wir beraten Sie für Ihre Robotik Weiterbildung

Antrag stellen

Wir unterstützen Sie beim Antrag (Dauer ca. 2 Wochen) und stimmen uns mit den Arbeitgeberservices ab

Weiterbildung Robotik teilnehmen
An Weiterbildung teilnehmen

Mit einer Robotik Weiterbildung, ob hybrid oder in Vollpräsenz

RobotIK Weiterbildung mit IHK – Zertifikat!

Damit Sie maximal von einer Ausbildung in Robotik profitieren, sind die Seminare mit einem IHK – Zertifikat für „Fachkraft für Robotik und Simulation“ abgeschlossen. Sie erhalten eine hochwertige und industrienahe Fortbildung in Robotik und ihren Simulationssystemen!

 AZAV Geförderte Kurs und weitere TOP KURSE

 

Roboter Grundlagen

Robotik und Simulation: Alles für den Einstieg in die Simualtion mit dem Digitalen Zwilling und das Handling und Programmieren mit dem realen Roboter.

 

AZAV Weiterbildung für Robotik

AZAV – Robotik Weiterbildung

In diesem Komplettkurs lernen Sie in 4 Wochen, alles was sie für einen guten Einstieg als Roboterprogrammierer wissen müssen. Umfangreiche Simulationen und programmieren am realen Roboter.

 

Robotik Aufbaukurs

Im Aufbaukurs zum Roboterprofi. Ob in OLP oder an der realen Roboterzelle – mit erweitertem Programmierwissen meistern Sie die Aufgaben in modernen Produktionsumgebungen.

 

Wie Unternehmen von der Förderung profitieren können

Unternehmen können durch das Bildungschancengesetz ihre Mitarbeiter gezielt weiterqualifizieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen Großteil der Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten während der Weiterbildung. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter, die älter als 45 Jahre sind oder einen anerkannten Berufsabschluss erwerben möchten.

Wie komme ich an die Förderungen?

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten über das Qualifizierungschancengesetz, um die berufliche Qualifikation im Bereich der Robotik zu erweitern. Informieren Sie sich auch bei der Agentur für Arbeit über die verfügbaren Programme und starten Sie noch heute Ihre Weiterbildung.

Ihre Fragen bezüglich der Kursteilnahme, Bedingungen und spezielle Kursinhalten und Themen beantworte ich Ihnen gerne.

Viele offene Fragen???

Juergen Pacher, Robotik Weiterbildung Trainer und Dozent

 Fragen und Antworten

 

Wo finde ich diesen Kurs bei der Agentur f. Arbeit?

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz?

Damit eine Weiterbildung gefördert werden kann, müssen ihre Inhalte über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Ziel ist es, Arbeitnehmer:innen auf Veränderungen im Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dabei spielen Faktoren wie das Alter, die Qualifikation der Beschäftigten und die Größe des Betriebs eine Rolle bei der Ausgestaltung der Förderung.

Weiterhin gilt:

  • Es muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen
  • Die Weiterbildung muss über aktuelle Tätigkeit hinausgehen
  • Berufliche Tätigkeit wird durch Digitalisierung oder Strukturwandel beeinflusst
  • Die Maßnahme muss anerkannt und förderfähig sein und gilt nur für zugelassene Weiterbildungsträger – AZAV- Zertifizierung – PAR:SET GmbH ist nach AZAV zertifiziert.
  • Kein Ausschluss wegen früherer Förderung

Haben Beschäftigte durch das Qualifizierungschancengesetz das Recht auf eine geförderte Weiterbildung?

Nein, wenn nicht individuell vertraglich geregelt ist, haben Beschäftigte gegenüber dem arbeitgebenden Unternehmen keinen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Durch das Qualifizierungschancengesetz besteht jedoch für Sie Anspruch auf Beratung bei der Agentur für Arbeit. Wenn Sie Informationen bezüglich der Weiterbildung für Unternehmen haben, kontaktieren Sie bitte mich oder die Agentur für Arbeit.

Welche Inhalte bietet die Weiterbildungsförderung nache dem Qualifizierungschancengesetz und wie hoch ist diese?

Die Agentur für Arbeit gewährt einem Antrag auf Weiterbildungsförderung eine finanzielle Unterstützung, die dem arbeitgebenden Unternehmen hilft, die Kosten der geplanten Weiterbildungsmaßnahme sowie die Lohnfortzahlung während der Weiterbildung zu decken. Die Höhe des Zuschusses variiert, je nach Ziel und Ausrichtung der Weiterbildung und ist zudem von der Größe des Unternehmens abhängig. Eine Übersicht der genauen Details ist in einer Grafik dargestellt.

Für die Weiterbildung von Beschäftigten, die in ihrem erlernten Beruf arbeiten (Anpassungsqualifizierung), gelten folgende Regelungen:

  • Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: Übernahme von 75 Prozent der Lohnfortzahlungskosten und 100 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Bei Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten: Übernahme von 50 Prozent der Lohnfortzahlungskosten und 50 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Bei Unternehmen ab 500 Beschäftigten: Übernahme von 25 Prozent der Lohnfortzahlungskosten und 25 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Für alle Zuschüsse (außer der 100% Förderung der Weiterbildungskosten bei weniger als 50 Beschäftigten) besteht die Möglichkeit, die Förderung um 5 Prozentpunkte zu erhöhen, wenn Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge mit Qualifizierungselementen vorliegen.

Für die Weiterbildung von ungelernten Beschäftigten gibt es unabhängig von der Unternehmensgröße eine umfangreiche Förderung:

  • 100 Prozent der Qualifizierungskosten
  • Bis zu 100 Prozent der Lohnfortzahlungskosten

Ungelernte Beschäftigte sind solche, die keinen anerkannten Beruf erlernt haben oder seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind.

Was bringt mir als Unternehmen das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Unternehmen die Chance, ihre Mitarbeitenden durch großzügige Förderungen der Agentur für Arbeit gezielt weiterzubilden. Hierzu zählen neben Weiterbildungen auch Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungskurse

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