Weiterbildungsförderung für Unternehmen
GEFÖRDERTE WEITERBILDUNG FÜR BESCHÄFTIGTE IN SPS, ROBOTIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Unternehmen können für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse der Agentur für Arbeit erhalten. Abhängig von den Voraussetzungen können sowohl die Lehrgangskosten als auch ein Teil des während der Weiterbildung gezahlten Arbeitsentgelts bezuschusst werden.
PAR:SET ist ein zugelassener Bildungsträger nach AZAV. Die Weiterbildungen in SPS, Robotik und Automatisierungstechnik sind ebenfalls nach AZAV zugelassen und können deshalb grundsätzlich für die Beschäftigtenförderung infrage kommen.
Welche Förderung möglich ist, hängt unter anderem von der Betriebsgröße, der beschäftigten Person und dem Qualifizierungsziel ab. Die verbindliche Prüfung und Entscheidung übernimmt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
IN 3 SCHRITTEN ZUR GEFÖRDERTEN WEITERBILDUNG
WEITERBILDUNGSBEDARF KLÄREN
Gemeinsam klären wir, welche Qualifikation Ihre Beschäftigten benötigen und ob die SPS-Weiterbildung, die Robotik-Weiterbildung oder die Gesamtmaßnahme in Automatisierungstechnik dafür geeignet ist.
FÖRDERUNG PRÜFEN LASSEN
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen und die mögliche Höhe der Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum fortgezahlten Arbeitsentgelt.
TEILNAHME ABSTIMMEN UND STARTEN
Nach der Förderentscheidung stimmen wir den Einstiegstermin und den organisatorischen Ablauf mit Ihnen ab. Die Beschäftigten erhalten ihren persönlichen Zugang zur PAR:SET Academy und können zum vereinbarten Termin starten.
WIE HOCH KANN DIE FÖRDERUNG AUSFALLEN?
Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße und den persönlichen Voraussetzungen der beschäftigten Person ab. Bezuschusst werden können sowohl die Lehrgangskosten als auch das während der Weiterbildung fortgezahlte Arbeitsentgelt.
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: Lehrgangskosten können vollständig übernommen werden; beim Arbeitsentgelt ist ein Zuschuss von bis zu 75 % möglich.
- Unternehmen mit 50 bis unter 500 Beschäftigten: Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt sind möglich.
- Unternehmen ab 500 Beschäftigten: Zuschüsse von bis zu 25 % zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt sind möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen können höhere Fördersätze gelten, beispielsweise bei Beschäftigten ohne verwertbaren Berufsabschluss, bei älteren Beschäftigten oder bei Menschen mit Schwerbehinderung.
Die verbindliche Förderhöhe wird immer individuell durch den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit geprüft. Aktuelle Informationen und Förderbedingungen finden Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Aktuelle Förderbedingungen bei der Bundesagentur für Arbeit ansehen
WELCHE WEITERBILDUNGEN KÖNNEN GEFÖRDERT WERDEN?
Bei PAR:SET können Sie zwischen einer SPS-Weiterbildung, einer Robotik-Weiterbildung und der vollständigen Weiterbildung in Automatisierungstechnik wählen. Welche Maßnahme für Ihre Beschäftigten geeignet ist, hängt vom Qualifizierungsbedarf in Ihrem Unternehmen und von den beruflichen Vorkenntnissen der jeweiligen Beschäftigten ab.
AUTOMATISIERUNGSTECHNIK – SPS & ROBOTIK
Die zwölfwöchige Gesamtmaßnahme verbindet SPS-Programmierung, Anlagensimulation, Roboterprogrammierung und Praxis an realen Industrierobotern.
SPS-WEITERBILDUNG
In sechs Wochen lernt Ihr Arbeitnehmer SPS-Programmierung mit TIA Portal, FUP, SCL und S7-GRAPH sowie HMI, Anlagensimulation und virtuelle Inbetriebnahme.
ROBOTIK-WEITERBILDUNG
Die sechswöchige Weiterbildung verbindet Robotersimulation, Offline-Programmierung und digitalen Zwilling mit einer intensiven Praxisphase an realen KUKA-Robotern – KRC 4 und KRC 5 mit iiQWorks
HÄUFIGE FRAGEN ZUR WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN
Welche Unternehmen können eine Weiterbildungsförderung erhalten?
Eine Weiterbildungsförderung kann grundsätzlich für Unternehmen unterschiedlicher Größe infrage kommen. Die mögliche Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der Zahl der Beschäftigten, den Voraussetzungen der teilnehmenden Person und dem geplanten Qualifizierungsziel.
Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, prüft der zuständige Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Welche Kosten können bezuschusst werden?
Bezuschusst werden können die Kosten der Weiterbildung und das während der Teilnahme fortgezahlte Arbeitsentgelt. Die Höhe der Zuschüsse hängt unter anderem von der Betriebsgröße und den persönlichen Voraussetzungen der beschäftigten Person ab.
Ob weitere notwendige Kosten berücksichtigt werden können, prüft der zuständige Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Für eine Förderung müssen der Bildungsträger und die gewählte Weiterbildungsmaßnahme nach AZAV zugelassen sein. Die Weiterbildung muss in der Regel mehr als 120 Stunden umfassen und berufliche Kenntnisse vermitteln, die über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.
PAR:SET und die angebotenen Weiterbildungen in SPS, Robotik und Automatisierungstechnik verfügen über die erforderlichen AZAV-Zulassungen.
Wann muss die Förderung beantragt werden?
Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt und durch die Agentur für Arbeit geprüft werden. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Arbeitgeber-Service aufnehmen.
PAR:SET stellt Ihnen die erforderlichen Kursinformationen sowie die Träger- und Maßnahmedaten für die Förderprüfung zur Verfügung.
Können mehrere Beschäftigte gemeinsam gefördert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung für mehrere Beschäftigte gemeinsam beantragt werden. Ein Sammelantrag kann infrage kommen, wenn die Beschäftigten einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf oder ein gemeinsames Qualifizierungsziel haben.
Ob ein Sammelantrag für Ihr Unternehmen möglich und sinnvoll ist, klären Sie mit dem zuständigen Arbeitgeber-Service.
Welche PAR:SET-Weiterbildung passt zum betrieblichen Bedarf?
Die SPS-Weiterbildung eignet sich für Beschäftigte, die Kenntnisse in Steuerungstechnik, TIA Portal, Anlagenprogrammierung und virtueller Inbetriebnahme aufbauen oder vertiefen sollen.
Die Robotik-Weiterbildung verbindet Simulation und Offline-Programmierung mit praktischer Arbeit an realen Industrierobotern. Die Gesamtmaßnahme Automatisierungstechnik führt SPS- und Robotertechnik in einem zusammenhängenden Automatisierungsprozess zusammen.
Welche Weiterbildung geeignet ist, hängt vom betrieblichen Qualifizierungsbedarf und von den Vorkenntnissen der jeweiligen Beschäftigten ab.
Wo finde ich die PAR:SET-Weiterbildungen bei mein NOW?
Die förderfähigen Weiterbildungen von PAR:SET sind in der Weiterbildungssuche von mein NOW, dem nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung, eingetragen.
- Automatisierungstechnik – SPS und Robotik bei mein NOW ansehen
- SPS-Weiterbildung bei mein NOW ansehen
- Robotik-Weiterbildung bei mein NOW ansehen
Für die Förderprüfung stellt PAR:SET Ihnen zusätzlich die erforderlichen Maßnahme- und Trägerdaten zur Verfügung.
WEITERBILDUNGSBEDARF UND FÖRDERUNG PERSÖNLICH KLÄREN
Sie möchten Beschäftigte in SPS, Robotik oder Automatisierungstechnik weiterbilden? Gemeinsam klären wir, welche Weiterbildung zu Ihrem betrieblichen Bedarf und zu den Vorkenntnissen Ihrer Beschäftigten passt.
Sie erhalten von PAR:SET die erforderlichen Kurs-, Träger- und Maßnahmeinformationen für die Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Förderung und Weiterbildungsbedarf klären