KURSÜBERSICHT & PREISE
Auf dieser Seite findest du alle PAR:SET – Kurse kompakt:
- AZAV‑zertifizierte Präsenztrainings oder Hybridtrainings (60 % online / 40 % präsenz)
- praxisorientierte Robotik‑Workshops, und flexible
- interaktive Selbstlern‑Videokurse (comming soon).
Preise, Dauer und Termine sind übersichtlich aufgeführt, sodass du sofort den Kurs findest, der zu dir passt.
Mit diesen Kursen bekommst du alles was dich in deiner beruflichen Zukunft weiter qualifiziert und nach vorne bringt!
Auch geförderte Kurse mit bis zu 100 % Förderung
Kursname | Preis | Dauer | Aktion |
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AZAV Kurse (Robotik – Simulation & VIBN) | gefördert | 5 Wochen | Mehr |
Automatisierungskurs Grundlagen | 1590,00 € | 4 Tage | Mehr |
Robotik Bedienerkurs | 1590,00 € | 4 Tage | Mehr |
Robotik Grundlagenkurs | 1790,00 € | 4 Tage | Mehr |
Robotik Aufbaukurs | 2190,00 € | 4 Tage | Mehr |
Berufsbegleitende Roboterkurse | 1590,00 € | 4 Tage / Sa + So | Mehr |
Delmia Robotics Kurse | 1890,00 € | 5 Tage | Mehr |
E‑Learning – interaktiver Roboterkurs | coming soon | Selbstlernkurs | Mehr |
E‑Learning – Roboterkurs + Option Praxis | coming soon | E‑Learning / 2 Tage | Mehr |
Kursdetails |
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AZAV Geförderte Kurs und weitere TOP KURSE

Roboter Grundlagen
Robotik und Simulation: Alles für den Einstieg in die Simualtion mit dem Digitalen Zwilling und das Handling und Programmieren mit dem realen Roboter.
AZAV – Robotik Weiterbildung
In diesem Komplettkurs lernen Sie in 4 Wochen, alles was sie für einen guten Einstieg als Roboterprogrammierer wissen müssen. Umfangreiche Simulationen und programmieren am realen Roboter.
Robotik Aufbaukurs
Im Aufbaukurs zum Roboterprofi. Ob in OLP oder an der realen Roboterzelle – mit erweitertem Programmierwissen meistern Sie die Aufgaben in modernen Produktionsumgebungen.
Fragen und Antworten
Wo finde ich diesen Kurs bei der Agentur f. Arbeit?
Dieser Kurs ist unter KURSNET
Robotik und Digitaler Zwilling – Robotik und Simulation – Offline-Programmierung (OLP) – VIBN
oder auch meinNOW – die Links ändern sich aber ständig! KURSENT ist aber Basis für meinNOW – mein Kurs ist aber dort leicht zu finden.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz?
Damit eine Weiterbildung gefördert werden kann, müssen ihre Inhalte über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Ziel ist es, Arbeitnehmer:innen auf Veränderungen im Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dabei spielen Faktoren wie das Alter, die Qualifikation der Beschäftigten und die Größe des Betriebs eine Rolle bei der Ausgestaltung der Förderung.
Weiterhin gilt:
- Es muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen
- Die Weiterbildung muss über aktuelle Tätigkeit hinausgehen
- Berufliche Tätigkeit wird durch Digitalisierung oder Strukturwandel beeinflusst
- Die Maßnahme muss anerkannt und förderfähig sein und gilt nur für zugelassene Weiterbildungsträger – AZAV- Zertifizierung – PAR:SET GmbH ist nach AZAV zertifiziert.
- Kein Ausschluss wegen früherer Förderung
Haben Beschäftigte durch das Qualifizierungschancengesetz das Recht auf eine geförderte Weiterbildung?
Nein, wenn nicht individuell vertraglich geregelt ist, haben Beschäftigte gegenüber dem arbeitgebenden Unternehmen keinen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Durch das Qualifizierungschancengesetz besteht jedoch für Sie Anspruch auf Beratung bei der Agentur für Arbeit. Wenn Sie Informationen bezüglich der Weiterbildung für Unternehmen haben, kontaktieren Sie bitte mich oder die Agentur für Arbeit.
Welche Inhalte bietet die Weiterbildungsförderung nache dem Qualifizierungschancengesetz und wie hoch ist diese?
Die Agentur für Arbeit gewährt einem Antrag auf Weiterbildungsförderung eine finanzielle Unterstützung, die dem arbeitgebenden Unternehmen hilft, die Kosten der geplanten Weiterbildungsmaßnahme sowie die Lohnfortzahlung während der Weiterbildung zu decken. Die Höhe des Zuschusses variiert, je nach Ziel und Ausrichtung der Weiterbildung und ist zudem von der Größe des Unternehmens abhängig. Eine Übersicht der genauen Details ist in einer Grafik dargestellt.
Für die Weiterbildung von Beschäftigten, die in ihrem erlernten Beruf arbeiten (Anpassungsqualifizierung), gelten folgende Regelungen:
- Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: Übernahme von 75 Prozent der Lohnfortzahlungskosten und 100 Prozent der Weiterbildungskosten.
- Bei Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten: Übernahme von 50 Prozent der Lohnfortzahlungskosten und 50 Prozent der Weiterbildungskosten.
- Bei Unternehmen ab 500 Beschäftigten: Übernahme von 25 Prozent der Lohnfortzahlungskosten und 25 Prozent der Weiterbildungskosten.
- Für alle Zuschüsse (außer der 100% Förderung der Weiterbildungskosten bei weniger als 50 Beschäftigten) besteht die Möglichkeit, die Förderung um 5 Prozentpunkte zu erhöhen, wenn Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge mit Qualifizierungselementen vorliegen.
Für die Weiterbildung von ungelernten Beschäftigten gibt es unabhängig von der Unternehmensgröße eine umfangreiche Förderung:
- 100 Prozent der Qualifizierungskosten
- Bis zu 100 Prozent der Lohnfortzahlungskosten
Ungelernte Beschäftigte sind solche, die keinen anerkannten Beruf erlernt haben oder seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind.
Was bringt mir als Unternehmen das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Unternehmen die Chance, ihre Mitarbeitenden durch großzügige Förderungen der Agentur für Arbeit gezielt weiterzubilden. Hierzu zählen neben Weiterbildungen auch Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungskurse